mit Bluetooth entwickeln

Übersicht über das Programm der Qualifikationsprüfeinrichtungen

Bluetooth-Qualifizierungstestzentren (BQTFs) und von der Bluetooth SIG anerkannte Testzentren (BRTFs) sind von der Bluetooth SIG anerkannte Testzentren, die Qualifizierungstests für Mitglieder der Bluetooth SIG durchführen.

Eine BQTF darf Prüfdienstleistungen für alle Mitglieder der Bluetooth SIG erbringen und kann im öffentlichen Verzeichnis der Prüfeinrichtungen der Bluetooth SIG aufgeführt werden. Eine BRTF darf ausschließlich die Produkte ihres eigenen Unternehmens prüfen. Jede Einrichtung ist nur für die spezifischen Prüfungen anerkannt, für deren Durchführung sie ihre Eignung nachgewiesen hat.

Eine anerkannte Prüfeinrichtung werden

Falls Ihr Unternehmen daran interessiert ist, als BQTF oder BRTF anerkannt zu werden, oder falls Ihr Unternehmen bereits in das Testanlagenprogramm aufgenommen wurde und eine weitere Testanlage hinzufügen möchte, wenden Sie sich bitte über die Schaltfläche am Ende dieser Seite an uns. Die Bluetooth SIG wird Ihnen daraufhin Informationen zum Programm und zu den nächsten Schritten zukommen lassen.

Die Bluetooth SIG erkennt Testzentren nach eigenem Ermessen an. Die Anerkennung erfolgt für jedes einzelne Testzentrum, und bei einem Standortwechsel oder einem Wechsel der Unternehmensinhaberschaft oder des Firmennamens kann eine erneute Antragstellung erforderlich sein.

Die Anerkennung gilt für 12 Monate und muss verlängert werden, um ihre Gültigkeit zu behalten. Die Verlängerung liegt im Ermessen der Bluetooth SIG und erfolgt nicht automatisch. Die Bluetooth SIG übermittelt den anerkannten Einrichtungen die Anweisungen zur Verlängerung direkt.

Zuständigkeiten

Ihr Unternehmen darf seine Einrichtung erst dann als „Bluetooth Qualification Test Facility“ (BQTF) oder „Bluetooth Recognized Test Facility“ (BRTF) bezeichnen, wenn die Bluetooth SIG die Anerkennung durch Gegenzeichnung und Zustellung eines „Facility Addendum“ für diese Einrichtung bestätigt hat. Sobald eine Einrichtung anerkannt ist, sind die Verpflichtungen Ihres Unternehmens in der „Bluetooth Qualification Testing Facility Agreement“ festgelegt und umfassen Folgendes:

  1. Entrichten Sie die nicht erstattungsfähige Jahresgebühr (siehe Gebührenordnung der Bluetooth SIG)
  2. Sich aktiv an der Bluetooth Qualification Test Facility Group (BQTFG) beteiligen und dabei jährlich an mindestens 50 Prozent ihrer Telefonkonferenzen sowie an mindestens 50 Prozent ihrer Präsenzsitzungen teilnehmen
  3. Weiterhin ein vollberechtigtes Mitglied der Bluetooth SIG bleiben
  4. Bieten Sie Bluetooth-SIG-Mitgliedern Testmöglichkeiten ausschließlich für die Testfälle an, für die Ihre Einrichtung autorisiert ist.
  5. Bewahren Sie elektronische Kopien aller Testergebnisse und Protokolle mindestens fünf Jahre lang auf.
  6. Halten Sie die im Rahmen der Vereinbarung über die Bluetooth-Zertifizierungsstelle vorgeschriebenen Versicherungsanforderungen ein
  7. Stellen Sie sicher, dass jedes Testgerät mit den Versionen des Testsystems in der aktuellen Testfall-Referenzliste (TCRL) auf dem neuesten Stand ist.
  8. Reichen Sie für jede anerkannte Einrichtung innerhalb von drei Monaten nach jeder TCRL-Veröffentlichung ein aktualisiertes Formular zur Einhaltung des Prüfumfangs ein.
  9. Kalibrieren Sie die Prüfgeräte in den vom Hersteller empfohlenen oder vorgeschriebenen Intervallen und führen Sie für jedes betroffene Gerät Kalibrierprotokolle.
  10. Informieren Sie die Bluetooth SIG unverzüglich über jede Änderung hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, des Namens oder des Standorts Ihres Unternehmens – einschließlich Fusionen, Übernahmen oder Umstrukturierungen – sowie über jede wesentliche Änderung an einer anerkannten Einrichtung oder deren Betrieb.
  11. Für jede anerkannte Einrichtung muss eine gültige Akkreditierung nach ISO/IEC 17025 vorliegen (gilt nur für BQTFs)