Entwickeln mit Bluetooth

Qualifizieren Sie Ihr Produkt

Überblick über den Bluetooth-Qualifizierungsprozess

Der Bluetooth-Qualifizierungsprozess fördert die weltweite Interoperabilität von Produkten und stärkt die Position der Marke Bluetooth® sowie des Bluetooth-Ökosystems zum Nutzen aller Mitglieder der Bluetooth SIG. Der Bluetooth-Qualifizierungsprozess unterstützt Mitgliedsunternehmen dabei, sicherzustellen, dass ihre Produkte, die Bluetooth-Technologie enthalten,der „Bluetooth Patent & Copyright License Agreement“ undder „Bluetooth Trademark License Agreement“ (zusammenfassend als „Bluetooth-Lizenzvereinbarung“ bezeichnet) sowie den Bluetooth-Spezifikationen entsprechen.  

ALLE Bluetooth®-Produkte müssen zertifiziert sein

Sie können den Bluetooth-Qualifizierungsprozess in unserem Tool„Qualification Workspace“ abschließen:
. Wir empfehlen Ihnen, vor der Qualifizierung die folgenden Ressourcen durchzusehen, da diese detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Durchführung des Prozesses enthalten.
Schnellstartanleitung für den Bluetooth-Qualifizierungsprozess
Wissensdatenbank zur Qualifizierung
Referenzdokument zum Qualifizierungsprogramm (QPRD)   

Weitere Informationen zum Bluetooth-Zertifizierungsprozess

  • Ihr Lieferant oder andere Mitgliedsunternehmen können Ihre Produkte nicht in Ihrem Namen qualifizieren. Sie müssen den Bluetooth-Qualifizierungsprozess für Ihr Produkt über das Mitgliedskonto Ihres Unternehmens durchführen.
  • Für die erste Einreichung eines Produkts, das ein bestimmtes Design enthält, wird eine Produktqualifizierungsgebühr erhoben. Für nachfolgende Produkte, die Sie einreichen und die dasselbe Design enthalten, wird jedoch keine Gebühr erhoben. Weitere Informationen finden Sie inunserer Gebührenordnung und unseren Zahlungsbedingungen
  • Die Gebühren für die Produktqualifizierung richten sich nach der Mitgliedschaftsstufe. Alle Vorteile der einzelnen Mitgliedschaftsstufen finden Sie hier.

Ein Produkt weiterverkaufen 

Das Bluetooth-Zertifizierungsverfahren muss abgeschlossen sein, bevor Sie Produkte auf den Markt bringen 

  • Alle Bluetooth-Produkte müssen das Bluetooth-Zertifizierungsverfahren spätestens zu dem Zeitpunkt abgeschlossen haben, zu dem Sie mit dem Verkauf oder Vertrieb des Produkts beginnen.  
  • Der Produktname und die Modellnummer, die Sie während des Bluetooth-Qualifizierungsprozesses angeben, müssen mit dem Produktnamen und der Modellnummer übereinstimmen, die bei der Vermarktung, Werbung, dem Vertrieb und dem Verkauf Ihres Produkts verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie im Artikel„Anforderungen an Produktnamen und Modellnummern – Qualifizierung“.   
  • Produkte, die den Bluetooth-Zertifizierungsprozess offenbar nicht durchlaufen haben, können von den Zollbehörden beschlagnahmt werden und unterliegen Durchsetzungsmaßnahmen der Bluetooth SIG

Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich des Qualifizierungsprozesses haben, wenden Sie sich bitte hierüber das Support-Formular an uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!  

TECHNISCHE DATEN UND UNTERLAGEN

Referenzdokument zum Qualifizierungsprogramm

KURZANLEITUNG

Bluetooth®-Zertifizierungsverfahren

Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich des Qualifizierungsprozesses haben, empfehlen wir Ihnen, die oben genannten Ressourcen sowie unsere Wissensdatenbank zu konsultieren. Sollten Sie jedoch weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte hier über eine Supportanfrage an uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!