Vertraulichkeitspolitik

Gültig ab: 5. Januar 2026

Diese vom SIG der Bluetooth SIG verabschiedete Vertraulichkeitsrichtlinie („Richtlinie“) legt einheitliche Regeln fest, die die Bluetooth SIG, Inc. und ihre Mitglieder (wie in Abschnitt 1 definiert) im Zusammenhang mit dem Schutz, der Nutzung und der Offenlegung nicht öffentlicher Informationen, die im Rahmen der Teilnahme an SIG (wie in Abschnitt 2 definiert) ausgetauscht werden, zu befolgen haben.  Diese Richtlinie soll alle zuvor von der Bluetooth SIG, Inc. verabschiedeten, veröffentlichten oder abgeschlossenen Richtlinien, Erklärungen und Vereinbarungen hinsichtlich des Schutzes, der Nutzung und der Offenlegung vertraulicher oder geschützter Informationen zwischen der Bluetooth SIG, Inc. und ihren Mitgliedern im Zusammenhang mit SIG ersetzen.  Es ist wichtig, dass jedes Mitglied die Anforderungen dieser Richtlinie in Bezug auf die Nutzung und Offenlegung vertraulicher Informationen (wie in Abschnitt 2 definiert) liest, versteht und einhält, um ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitglieder uneingeschränkt an SIG teilnehmen können und ihre Verpflichtungen gegenüber SIG Bluetooth SIG, Inc. und anderen Mitgliedern verstehen.

1. Wer muss diese Richtlinie einhalten?

Diese Richtlinie gilt für dieSIGund die „Mitglieder“. In dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:

„Mitglied“bezeichnet ein Unternehmen, eine Gesellschaft oder eine andere juristische Person, die derzeit Mitglied der Bluetooth SIG, Inc. ist, einschließlich der Mitarbeiter und Beauftragten dieses Unternehmens, dieser Gesellschaft oder dieser anderen juristischen Person.

SIG“ bezeichnet die Gesellschaft „Bluetooth SIG, Inc.“, einschließlich ihrer Mitarbeiter und der einzelnen Mitglieder ihres Vorstands, wenn diese in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglieder handeln.

2. Welche Informationen fallen unter diese Richtlinie?

Diese Richtlinie gilt für „vertrauliche Informationen von Mitgliedern“ undSIG InformationenSIG “. Im Sinne dieser Richtlinie:

„Vertrauliche Mitgliederdaten“bezeichnet Mitgliederdaten, die zugleich vertrauliche Informationen darstellen.

SIG InformationenSIG “bezeichnet SIG , die zugleich vertrauliche Informationen sind.

„Vertrauliche Informationen Dritter“bezeichnet Informationen Dritter, die zugleich vertrauliche Informationen sind.

„Mitgliederinformationen“bezeichnet Informationen, die ein Mitglied im Rahmen seiner Teilnahme an SIG gegenüber der SIG anderen Mitgliedern offenlegt und die sich auf das aktuelle oder zukünftige Geschäft, geistiges Eigentum, Produkte, Technologien oder Dienstleistungen des Mitglieds beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Finanzdaten, technische und nicht-technische Informationen, Geschäftspläne, Marketingpläne, Produktpläne, Roadmaps, Geschäftsmodelle, Preisgestaltung, Prognosen, Entwürfe, Techniken, Formeln, Strategien sowie die Identität von Kunden, Geschäftspartnern, Auftragnehmern und Lieferanten.

SIG bezeichnet:

  • Informationen, die von der SIG mit Ausnahme von Mitgliederdaten) an ein Mitglied im Zusammenhang mit dessen Teilnahme an SIG weitergegeben werden; und
  • Informationen, die von Mitgliedern (mit Ausnahme von Mitgliederdaten) im Rahmen ihrer Teilnahme an SIG offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle von Mitgliedern erstellten Arbeitsergebnisse sowie alle Rückmeldungen und Vorschläge zu aktuellen und zukünftigen Bluetooth-Spezifikationen.
  • Informationen, die der SIG ihren Mitgliedern von Dritten im Zusammenhang mit SIG offengelegt werden („Informationen von Dritten“).

„Vertrauliche Informationen“bezeichnet nicht öffentliche Informationen, die mit dem Vermerk „Vertraulich“ gekennzeichnet sind oder, falls sie mündlich übermittelt werden, (a) vor der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet werden und (b) innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Datum der Offenlegung schriftlich festgehalten, mit dem Vermerk „Vertraulich“ versehen und dem Empfänger zugestellt werden. Zu den vertraulichen Informationen zählen keine Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Offenlegung dem Empfänger bereits bekannt ist, ohne dass er zur Vertraulichkeit verpflichtet ist;
  • Zum Zeitpunkt der Offenlegung ist dies öffentlich zugänglich;
  • Nach der Offenlegung ist sie öffentlich zugänglich, ohne dass dies einen Verstoß gegen diese Richtlinie darstellt;
  • dem Empfänger von einem Dritten offenbart wird, der keiner Geheimhaltungspflicht unterlag; oder
  • wurde vom Empfänger eigenständig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt.

SIG bezeichnet (a) im Falle der SIG die von der SIG der Satzung ausgeübten Aktivitäten und (b) im Falle eines Mitglieds Aktivitäten, die dieses Mitglied in seiner Eigenschaft als Mitglied ausübt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Teilnahme am Bluetooth-Qualifizierungsprozess, die Meldung von Fehlern an die SIG, die Empfehlung von Änderungen an SIG oder die Teilnahme an Aktivitäten in Ausschüssen sowie in Arbeits-, Studien-, Experten- und anderen Gruppen innerhalb der SIG.

3. Gilt diese Richtlinie für jede Weitergabe vertraulicher Informationen zwischen der SIG den Mitgliedern?

Nein. Diese Richtlinie gilt nicht, wenn die SIG mit einem Mitglied SIG und das Mitglied nicht in seiner Eigenschaft als SIG handelt (beispielsweise wenn ein Mitglied als Berater oder Auftragnehmer für die SIG tätig ist SIG Produkte oder Dienstleistungen an die SIG liefert).

4. Gibt es Informationen, die ein Mitglied nicht an die SIG andere Mitglieder weitergeben sollte?

Ja. Ein Mitglied darf keine Informationen an die SIG andere Mitglieder weitergeben, wenn die Offenlegung dieser Informationen durch geltende Gesetze oder die Satzung, die Geschäftsordnung oder die Richtlinien SIGuntersagt ist oder anderweitig gegen diese verstoßen würde, einschließlich der Allgemeinen Regeln zur Einhaltung des Kartellrechts SIG Bluetooth SIG .

5. Was muss die SIG , um diese Richtlinie einzuhalten?

Vorbehaltlich der in Abschnitt 9 genannten Ausnahmen SIG die SIG für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Erhalt vertraulicher Mitgliederinformationen:

  • Verwenden Sie es ausschließlich im Zusammenhang mit SIG ;
  • die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, um die Weitergabe auf die SIG die Mitglieder zu beschränken; die SIG wird jedoch in keinem Fall weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt SIG ; und
  • Entfernen Sie keine Vermerke wie „Vertraulich“ oder ähnliche Angaben. 

6. Was muss ein Mitglied tun, um diese Richtlinie einzuhalten?

Vorbehaltlich der in Abschnitt 9 genannten Ausnahmen ist ein Mitglied verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Erhalt SIG Informationen von SIG oder vertraulicher Informationen eines anderen Mitglieds:

  • Verwenden Sie es ausschließlich im Zusammenhang mit SIG ;
  • mit derselben Sorgfalt vorgehen, die es zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet, um die Weitergabe auf die SIG andere Mitglieder zu beschränken; das Mitglied wird jedoch in keinem Fall weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt walten lassen; und
  • Entfernen Sie keine Vermerke wie „Vertraulich“ oder ähnliche Angaben.

7. Was passiert, wenn ich kein Mitglied mehr bin?

Sollte die Mitgliedschaft eines Mitglieds aus irgendeinem Grund beendet werden oder sollte ein Mitglied aus der SIG austreten, gilt diese Richtlinie weiterhin für vertrauliche Informationen, die unter diese Richtlinie fallen und die diesem Mitglied vor dem Zeitpunkt des Austritts oder der Beendigung offengelegt oder von ihm entgegengenommen wurden.

8. Sind Offenlegungen gegenüber Nichtmitgliedern zulässig?

Die SIG die Mitglieder dürfen vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies zur Einhaltung geltender Gesetze oder einer Anordnung eines Gerichts oder einer staatlichen Stelle erforderlich ist, die für die SIG das Mitglied zuständig ist. Die SIG die Mitglieder dürfen vertrauliche Informationen auch an verbundene Unternehmen (wie nachstehend definiert), Auftragnehmer sowie Rechts- und Finanzberater weitergeben, die:

  • Sie müssen im Zusammenhang mit SIG informiert sein;
  • über den vertraulichen Charakter der Informationen informiert werden; und
  • sind an Geheimhaltungspflichten gebunden, die mindestens denselben Schutz bieten wie diese Richtlinie.

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnetder Begriff „verbundenes Unternehmen“jede juristische Person, die der Definition des Begriffs „verbundenes Unternehmen“ gemäß SIG entspricht.

9. Gibt es Ausnahmen von dieser Richtlinie? 

Ja, es gibt einige wenige Fälle, in denen die allgemeinen Regeln in den Abschnitten 4 und 6 dieser Richtlinie keine Anwendung finden.

  • Ausschüsse und Gruppen. Ein Mitglied darf die Weitergabe von SIG Informationen SIG (mit Ausnahme der nachstehend behandelten vertraulichen Informationen Dritter) und anderer vertraulicher Informationen von Mitgliedern, die ein Mitglied im Zusammenhang mit einem von der SIG eingerichteten Ausschuss oder einer Gruppe erhält SIG „Gruppeninformationen“), auf Mitglieder mit dem Status „Promoter“, „Associate“ oder „Contributing Adopter“ beschränken, bis die SIG die Gruppeninformationen allen Mitgliedern zugänglich SIG (auch wenn dieser Zeitraum länger als zwei Jahre ist).  Wenn die SIG Gruppeninformationen allen Mitgliedern zugänglich SIG , gilt (mit Ausnahme von Spezifikationsentwürfen) die in Abschnitt 6 festgelegte zweijährige Vertraulichkeitsfrist ab dem Datum, an dem SIG die Gruppeninformationen SIG allen Mitgliedern zugänglich macht. Zu den Gruppeninformationen gehören Informationen, die während Sitzungen ausgetauscht werden, sowie solche, die über von der SIG bereitgestellte Kommunikationsmittel SIG Ermöglichung SIG Gruppen- oder Ausschussdiskussionen (z. B. E-Mail-Verteiler) ausgetauscht werden.
  • Informationen von Dritten. Ein Mitglied kann im Zusammenhang mit SIG vertrauliche Informationen von Dritten erhalten, beispielsweise wenn eine Gruppe oder ein Ausschuss vom Vorstand ermächtigt wird, mit einer externen Organisation (z. B. einer anderen Normungsorganisation) zusammenzuarbeiten. Ein Mitglied darf vertrauliche Informationen Dritter nur für die begrenzten Zwecke verwenden, für die sie offengelegt wurden, und muss die Weitergabe auf die Gruppe oder den Ausschuss beschränken, die bzw. der die vertraulichen Informationen Dritter erhalten hat („autorisierte Gruppe“), selbst wenn die Informationen dem Mitglied von der SIG nicht direkt von dem Dritten offengelegt wurden. Ein Mitglied muss die gleiche Sorgfalt walten lassen, die es zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet, um die Weitergabe auf die SIG die anderen Mitglieder der autorisierten Gruppe zu beschränken, wobei das Mitglied in keinem Fall weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt walten lassen darf. Das Mitglied wird alle vertraulichen Informationen Dritter löschen, sobald diese für den Zweck nicht mehr erforderlich sind, oder früher, falls dies von der SIG dem Dritten verlangt wird.
  • Spezifikationsentwürfe. Ein Mitglied muss die Weitergabe eines Spezifikationsentwurfs bis zur endgültigen Verabschiedung und Veröffentlichung durch die SIG auf die SIG andere Mitglieder beschränken SIG auch wenn die endgültige Verabschiedung und Veröffentlichung länger als zwei Jahre dauert oder der Entwurf niemals verabschiedet oder veröffentlicht wird). Zur Klarstellung: Die Verabschiedung einer Prototyping-Spezifikation gilt nicht als endgültige Verabschiedung eines Spezifikationsentwurfs.  Vor der endgültigen Verabschiedung SIG die SIG öffentliche Erklärungen zu Spezifikationsentwürfen abgeben, und Mitglieder können dieselben Erklärungen gegenüber Nichtmitgliedern abgeben; vorausgesetzt, dass Mitglieder die Spezifikationsentwürfe oder Informationen über Spezifikationsentwürfe, die nicht zuvor in einer öffentlichen Erklärung der SIG offengelegt wurden, nicht offenlegen dürfen.
  • Zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der SIG. Es können Umstände vorliegen, unter denen die in dieser Richtlinie festgelegten Regeln für eine bestimmte Offenlegung vertraulicher Informationen, die ansonsten in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen würde, nicht angemessen sind. Die SIG die Mitglieder können nach dem Datum dieser Richtlinie gesonderte Vereinbarungen über den Schutz, die Offenlegung und die Nutzung eines bestimmten Gegenstands oder einer bestimmten Kategorie vertraulicher Informationen schließen, die ansonsten in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen würden; vorausgesetzt jedoch, dass die Vereinbarung, um diese Richtlinie zu ersetzen, auf diese Richtlinie verweisen und ausdrücklich festlegen muss, dass die Bestimmungen der Vereinbarung diese Richtlinie ausschließlich in Bezug auf den in der Vereinbarung genannten spezifischen Gegenstand oder die Kategorie vertraulicher Informationen ersetzen sollen.  Sollte diese Richtlinie im Widerspruch zu einer Vereinbarung stehen, die zwischen der SIG einem Mitglied vor dem 3. Juni 2017 geschlossen wurde, so gilt diese Richtlinie hinsichtlich des Schutzes, der Offenlegung und der Nutzung aller SIG und Mitgliederinformationen, die gemäß dieser Richtlinie vertrauliche Informationen darstellen.

10. Was geschieht, wenn die SIG ein Mitglied nicht öffentliche Informationen weitergibt, die nicht unter den Begriff „vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Richtlinie fallen?

Es kann Fälle geben, in denen die SIG ein Mitglied nicht-öffentliche Informationen weitergeben, die als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Richtlinie zu behandeln sind, obwohl sie nicht unter die Definition vertraulicher Informationen fallen (z. B. wenn ein Mitglied diese Informationen in einem System so übermittelt, dass es sie nicht als „vertraulich“ kennzeichnen kann).  Die SIG die Mitglieder können gesonderte Vereinbarungen treffen, die den Schutz hinsichtlich der Nutzung und Offenlegung vertraulicher Informationen auf bestimmte Elemente der vertraulichen Informationen der Mitglieder oder SIG ausweiten.

11. Was sollte ein Mitglied tun, wenn gegen diese Richtlinie verstoßen wird?

Erhält ein Mitglied Kenntnis davon, dass vertrauliche Informationen der SIG eines anderen Mitglieds unter Verstoß gegen diese Richtlinie verwendet oder offengelegt wurden, muss das Mitglied die SIG unverzüglich SIG E-Mail an executivedirector@bluetooth.com über die unbefugte Verwendung oder Offenlegung informieren und mit der SIG SIGBemühungen zur Verhinderung weiterer unbefugter Verwendung und Offenlegung zusammenarbeiten.

Versionsverfolgung:

03: Vertraulichkeitsrichtlinie der Bluetooth SIG , Version 1-05-2026