Schutz der Marke Bluetooth für alle Mitglieder

Nur Mitglieder der Bluetooth SIG sind lizenziert, die Bluetooth Wort-, Bild- und Kombinationsmarke (zusammen die "Bluetooth Marken") zu verwenden, wie in der Bluetooth Markenlizenzvereinbarung vereinbart.

Die Mitglieder können die Bluetooth Marken in Verbindung mit ihren Produkten und Dienstleistungen sowie in Verbindung mit ihrem Unternehmen verwenden, um für ihre Mitgliedschaft bei Bluetooth SIG zu werben. Wenn die Marken in Verbindung mit einem Produkt verwendet werden, muss dieses Produkt den Bluetooth Qualifizierungsprozess durchlaufen und ordnungsgemäß abgeschlossen haben. Darüber hinaus muss jede Verwendung der Bluetooth Marken mit dem Markenleitfaden für Bluetooth Marken übereinstimmen.

Zum Schutz der Bluetooth Marken verwaltet die Bluetooth SIG ein Durchsetzungsprogramm mit zwei Haupttätigkeitsbereichen. Der erste Bereich konzentriert sich auf wenn die Bluetooth Marken verwendet werden können. So wird beispielsweise sichergestellt, dass sie nur in Verbindung mit ordnungsgemäß qualifizierten Produkten verwendet werden. Der zweite Bereich konzentriert sich auf wie die Verwendung von Bluetooth Marken, wobei sichergestellt wird, dass die Verwendung in Übereinstimmung mit dem Markenleitfaden für Bluetooth Marken erfolgt.

Bluetooth SIG Durchsetzungsmaßnahmen für Marken stammen aus drei Hauptquellen, darunter die Bluetooth SIG selbst, die Zollbehörden und die Bluetooth SIG Mitgliedsunternehmen.

Überwachung durch die Bluetooth SIG

Die Bluetooth SIG überwacht Online-Marktplätze und Unternehmenswebseiten, um sicherzustellen, dass nur Mitgliedsunternehmen die Bluetooth Marken verwenden, dass die Verwendung nur in Verbindung mit ordnungsgemäß qualifizierten Produkten erfolgt und dass die Verwendung mit dem Markenleitfaden für Bluetooth Marken übereinstimmt.

HINWEIS: In Fällen, in denen Bluetooth SIG ein auf einem Online-Marktplatz gelistetes Produkt identifiziert hat, das die Bluetooth Marken verwendet, aber nicht in der Bluetooth Produktdatenbank aufgeführt ist, wird Bluetooth SIG das Unternehmen, das das Produkt auflistet, benachrichtigen, entweder die Auflistung zu entfernen oder den Bluetooth Qualifizierungsprozess für dieses Produkt abzuschließen. Wird eine dieser Maßnahmen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ergriffen, wird die Bluetooth SIG Maßnahmen ergreifen, um das Produkt vom Marktplatz zu entfernen.

Die aktuellste Version der vom Bluetooth Vorstand genehmigten Durchsetzungsrichtlinie, die sich auf die unangemessene Verwendung von Bluetooth Marken in Verbindung mit Mitgliedsprodukten bezieht, die den Bluetooth Qualifizierungsprozess nicht durchlaufen haben, finden Sie hier.

Überwachung durch die Zollbehörden

Die Bluetooth SIG unterhält Beziehungen zu verschiedenen Zollbehörden. Diese Behörden überwachen Importe auf die unangemessene Verwendung der Bluetooth Marken. Wenn ein Zollbeamter nicht in der Lage ist, ein Produkt ausfindig zu machen, das die Bluetooth Marken in der Bluetooth Produktdatenbank verwendet, kann er die Sendung zurückhalten, bis er von Bluetooth SIG eine Bestätigung erhält, dass das Produkt für eine solche Verwendung zugelassen ist. Wenn keine Bestätigung vorliegt, kann die Zollbehörde die Produkte vernichten. Wenn Sie benachrichtigt werden, dass eine Sendung aufgrund einer Bluetooth Markendurchsetzungsmaßnahme vom Zoll zurückgehalten wird, wenden Sie sich bitte an den Bluetooth Brand Manager.

Überwachung durch SIG Mitglieder

Bluetooth SIG Mitgliedsunternehmen sind eine wichtige Informationsquelle für das Markendurchsetzungsprogramm. Wenn Sie ein Mitglied sind und den Verdacht haben, dass ein kommerzielles Produkt, das die Bluetooth Marken verwendet, nicht ordnungsgemäß qualifiziert ist, melden Sie es bitte hier zur weiteren Untersuchung.

Sollten Sie darüber hinaus eine Verwendung der Bluetooth Marken feststellen, die Ihrer Meinung nach nicht mit dem Markenleitfaden für Bluetooth Marken übereinstimmt, melden Sie dies bitte dem Bluetooth Markenmanager zur weiteren Untersuchung.

Hilfe erhalten