Schutz aller Mitglieder, indem sichergestellt wird, dass die auf Bluetooth angebotenen Produkte ordnungsgemäß qualifiziert sind
Das Trademark License Enforcement Program schützt alle Bluetooth SIG Mitglieder, indem es sicherstellt, dass Bluetooth® fähige Produkte ordnungsgemäß qualifiziert sind. Das Programm überwacht den Markt und führt monatliche Audits durch, um sicherzustellen, dass Bluetooth®-fähige Produkte, die verkauft werden, den Bluetooth Qualifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Zollbeamten die Bluetooth SIG 's Datenbank für qualifizierte Produkte um zu überprüfen, ob ein Produkt mit Bluetooth® Technologie den Bluetooth Qualifizierungsprozess durchlaufen hat. Wenn die Zollbeamten ein Produkt nicht in der Datenbank finden können, kann der Zoll das Produkt beschlagnahmen.
Die Datenbank für qualifizierte Produkte wird auch von Vertriebsunternehmen und Online-Händlern genutzt. Wenn Online-Händler oder die Website Bluetooth SIG ein Produkt nicht in der Datenbank finden, kann dieses Produkt vom Online-Händler entfernt werden.
Bluetooth SIG Mitglieder sind eine wichtige Informationsquelle für dieses Programm, indem sie Verstöße melden. Wenn Sie vermuten, dass ein Produkt gegen die Vorschriften verstößt, können Sie dies hier melden.
HINWEIS: Der Vorstand von Bluetooth SIG hat eine Aktualisierung der Richtlinie zur Durchsetzung von Qualifikationen die am 11. Juni 2024 in Kraft tritt, und die Gebührenordnung finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich mein Bluetooth®-fähiges Produkt nicht qualifiziere?
Wenn Sie Ihr Bluetooth®-kompatibles Produkt nicht qualifizieren, müssen Sie mit Durchsetzungsmaßnahmen rechnen. Lesen Sie hier die aktualisierte Richtlinie, in der wir den Eskalationsplan darlegen. Wenn keine Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, kann Ihre Bluetooth SIG Mitgliedschaft ausgesetzt oder widerrufen werden.
Gibt es Situationen, in denen ich mein Bluetooth®-fähiges Produkt nicht qualifizieren muss?
Wenn Sie ein Einzelhändler oder Lieferant sind, der einfach ein Bluetooth®-fähiges Produkt eines anderen Unternehmens verkauft oder vertreibt und das Produkt nicht als sein eigenes kennzeichnet oder vertritt, müssen Sie das Bluetooth®-fähige Produkt nicht qualifizieren.